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Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können wir vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Eine schriftliche Willensbekundung, wenn sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit soll sichergestellt werden, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.
Jede und jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die sie oder er jederzeit formlos widerrufen kann. Es ist sinnvoll, sich von einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Person (z.B. Hospizmitarbeitern) beraten zu lassen.
Die gesetzliche Grundlage dafür hat der Deutsche Bundestag am 18. Juni 2009 mit dem Paragraphen 1901a Bürgerlichen Gesetzbuchs beschlossen und damit die Rahmenbedingungen für den Umgang mit einer Patientenverfügung geregelt.
Der Vortrag greift zentrale Fragen zu Erstellung einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht auf. Unterlagen werden Ihnen an dem Abend zur Verfügung gestellt.
Veranstaltungsort:
Franziskus-Hospiz-Zentrum
Bildungsraum
Trills 27
40699 Erkrath
Referentin:
Silke Kirchmann, Leiterin Franziskus-Hospiz-Zentrum, seit über 30 Jahren im Bereich Palliative Care und Hospizarbeit tätig. Sie ist Trainerin für Palliative Care, systemische Familientherapeutin und Supervisorin.
Anmeldung unter:
Nicole.Breloh@marienhaus.de oder unter 02104-937236.
Die Teilnahme ist kostenlos. Um eine Spende wird gebeten.
Weitere Termine: Flyer
