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SUMMARY:Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht
DESCRIPTION:Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können wir vorsor
 glich festlegen\, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen od
 er zu unterlassen sind. Eine schriftliche Willensbekundung\, wenn sie nich
 t mehr selbst entscheiden können. Damit soll sichergestellt werden\, dass
  der Patientenwille umgesetzt wird\, auch wenn er in der aktuellen Situati
 on nicht mehr geäußert werden kann.\nJede und jeder einwilligungsfähige
  Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen\, die sie oder er je
 derzeit formlos widerrufen kann. Es ist sinnvoll\, sich von einem Arzt ode
 r einer anderen fachkundigen Person (z.B. Hospizmitarbeitern) beraten zu l
 assen.\nDie gesetzliche Grundlage dafür hat der Deutsche Bundestag am 18.
  Juni 2009 mit dem Paragraphen 1901a Bürgerlichen Gesetzbuchs beschlossen
  und damit die Rahmenbedingungen für den Umgang mit einer Patientenverfü
 gung geregelt.\nDer Vortrag greift zentrale Fragen zu Erstellung einer Pat
 ientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht auf. Unterlagen werden Ihnen 
 an dem Abend zur Verfügung gestellt.\nVeranstaltungsort:\nFranziskus-Hosp
 iz-Zentrum\nBildungsraum\nTrills 27\n40699 Erkrath\n\nReferentin:\nRechtsa
 nwältin Sarah Milos unterrichtet seit vielen Jahren Ärzte und Pflegefach
 personal zum Thema Patientenverfügung. Sie ist qualifizierte Hospizhelfer
 in und arbeitet zudem in eigener Kanzlei in Wuppertal.\n\nAnmeldung unter:
  \nNicole.Breloh@marienhaus.de oder unter 02104-937236.\n\nDie Teilnahme 
 ist kostenlos. Um eine Spende wird gebeten.\n\nWeitere Termine: Flyer
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<p>Mit einer schriftlichen Patientenverfügun
 g können wir vorsorglich festlegen\, dass bestimmte medizinische Maßnahm
 en durchzuführen oder zu unterlassen sind. Eine schriftliche Willensbekun
 dung\, wenn sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit soll sicherge
 stellt werden\, dass der Patientenwille umgesetzt wird\, auch wenn er in d
 er aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.</p>\n<p>Jede und
  jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung ver
 fassen\, die sie oder er jederzeit formlos widerrufen kann. Es ist sinnvol
 l\, sich von einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Person (z.B. Hospi
 zmitarbeitern) beraten zu lassen.</p>\n<p>Die gesetzliche Grundlage dafür
  hat der Deutsche Bundestag am 18. Juni 2009 mit dem Paragraphen 1901a Bü
 rgerlichen Gesetzbuchs beschlossen und damit die Rahmenbedingungen für de
 n Umgang mit einer Patientenverfügung geregelt.</p>\n<p>Der Vortrag greif
 t zentrale Fragen zu Erstellung einer Patientenverfügung und einer Vorsor
 gevollmacht auf. Unterlagen werden Ihnen an dem Abend zur Verfügung geste
 llt.</p>\n<p>Veranstaltungsort:</p>\n<p>Franziskus-Hospiz-Zentrum</p>\n<p>
 Bildungsraum</p>\n<p>Trills 27</p>\n<p>40699 Erkrath</p>\n\n<p>Referentin:
 </p>\n<p>Rechtsanwältin Sarah Milos unterrichtet seit vielen Jahren Ärzt
 e und Pflegefachpersonal zum Thema Patientenverfügung. Sie ist qualifizie
 rte Hospizhelferin und arbeitet zudem in eigener Kanzlei in Wuppertal.</p>
 \n\n<p>Anmeldung unter:&nbsp\;</p>\n<p><a href="mailto:Nicole.Breloh@marie
 nhaus.de">Nicole.Breloh@marienhaus.de</a> oder unter 02104-937236.</p>\n\n
 <p>Die Teilnahme ist kostenlos. Um eine Spende wird gebeten.</p>\n\n<p>Wei
 tere Termine: <a href="t3://file?uid=11084">Flyer</a></p>
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