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SUMMARY:Patientenverfügung
DESCRIPTION:„Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht“\nMit einer schrift
 lichen Patientenverfügung können wir vorsorglich festlegen\, dass bestim
 mte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Eine 
 schriftliche Willensbekundung\, wenn sie nicht mehr selbst entscheiden kö
 nnen. Damit soll sichergestellt werden\, dass der Patientenwille umgesetzt
  wird\, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werd
 en kann.\nJede und jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patie
 ntenverfügung verfassen\, die sie oder er jederzeit formlos widerrufen ka
 nn. Es ist sinnvoll\, sich von einem Arzt oder einer anderen fachkundigen 
 Person (z.B. Hospizmitarbeitern) beraten zu lassen.\nDie gesetzliche Grund
 lage dafür hat der Deutsche Bundestag am 18. Juni 2009 mit dem Paragraphe
 n 1901a Bürgerlichen Gesetzbuchs beschlossen und damit die Rahmenbedingun
 gen für den Umgang mit einer Patientenverfügung geregelt.\nDer Vortrag g
 reift zentrale Fragen zu Erstellung einer Patientenverfügung und einer Vo
 rsorgevollmacht auf. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit sich mit den 
 Koordinatoren des Ambulanten Hospiz und Palliativen Beratungsdienst (AHPB)
  zu sprechen. Unterlagen werden Ihnen an dem Abend zur Verfügung gestellt
 .\nVeranstaltungsort:\nFranziskus-Hospiz \nTrills 27\n40699 Erkrath\nAnme
 ldung unter: \nNicole.Breloh@marienhaus.de oder unter 02104-937236.\n\nDi
 e Teilnahme ist kostenlos. Um eine Spende wird gebeten.
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<p><strong>„Patientenverfügung/Vorsorgevol
 lmacht“</strong></p>\n<p>Mit einer schriftlichen Patientenverfügung kö
 nnen wir vorsorglich festlegen\, dass bestimmte medizinische Maßnahmen du
 rchzuführen oder zu unterlassen sind. Eine schriftliche Willensbekundung\
 , wenn sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit soll sichergestell
 t werden\, dass der Patientenwille umgesetzt wird\, auch wenn er in der ak
 tuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.</p>\n<p>Jede und jede
 r einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfasse
 n\, die sie oder er jederzeit formlos widerrufen kann. Es ist sinnvoll\, s
 ich von einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Person (z.B. Hospizmita
 rbeitern) beraten zu lassen.</p>\n<p>Die gesetzliche Grundlage dafür hat 
 der Deutsche Bundestag am 18. Juni 2009 mit dem Paragraphen 1901a Bürgerl
 ichen Gesetzbuchs beschlossen und damit die Rahmenbedingungen für den Umg
 ang mit einer Patientenverfügung geregelt.</p>\n<p>Der Vortrag greift zen
 trale Fragen zu Erstellung einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevol
 lmacht auf. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit sich mit den Koordinat
 oren des Ambulanten Hospiz und Palliativen Beratungsdienst (AHPB) zu sprec
 hen. Unterlagen werden Ihnen an dem Abend zur Verfügung gestellt.</p>\n<p
 >Veranstaltungsort:</p>\n<p>Franziskus-Hospiz&nbsp\;</p>\n<p>Trills 27</p>
 \n<p>40699 Erkrath</p>\n<p>Anmeldung unter:&nbsp\;</p>\n<p><a href="mailto
 :Nicole.Breloh@marienhaus.de">Nicole.Breloh@marienhaus.de</a> oder unter 0
 2104-937236.</p>\n\n<p>Die Teilnahme ist kostenlos. Um eine Spende wird ge
 beten.</p>
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